Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) der Firma KL Sales & Consulting
UG (im Folgenden „KL Sales & Consulting UG“) bestehen aus diesen Rahmen-AGB, sowie den
ergänzenden Besonderen Vertragsbedingungen (im Folgenden „BVB“) der verschiedenen
Geschäftsbereiche (wie „BVB Hosting“, „BVB Domains“, „BVB SEO/SEM/ SMM“, „BVB
Softwarepflege“). Im Folgenden wird die Abkürzung „AGB“ für die Rahmen-AGB und die BVB in ihrer
Gesamtheit verwendet.
1.2 Diese AGB regeln den Geschäftsverkehr mit gewerblichen Kunden (im Folgenden „Unternehmer“
oder „Kunden“). Unternehmer im Sinne dieser AGB sind natürliche oder juristische Personen oder
rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
1.3 Im Falle des Vertragsschlusses kommt der Vertrag mit folgender Firma zustande: KL Sales &
Consulting UG vertreten durch die Geschäftsführerin Sandra Elisabeth Kaiser-Laffrenzen, Glüsinger
Ring 46, 24594 Hohenwestedt, Deutschland
1.4 Für alle Lieferungen und Leistungen von KL Sales & Consulting UG gelten ausschließlich diese AGB
in der zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Andere AGB, insbesondere AGB der Kunden
werden auch dann nicht Bestandteil des Vertrages, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
worden ist.
1.5 Diese AGB gelten auch bei zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern, ohne dass es
hierfür einer erneuten ausdrücklichen Bezugnahme bedarf.
1.6 Die verbindliche Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch, selbst wenn diese AGB in andere
Sprachen übersetzt werden bzw. worden sind.
1.7 KL Sales & Consulting UG ist berechtigt, diese AGB auch innerhalb der bestehenden
Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer
nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder
einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die
Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich
werden und für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn KL Sales &
Consulting UG auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann
und diesen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. Sofern
nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die Inanspruchnahme der
Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist fortgesetzt wird, so gelten die
Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart. Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den
bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines Widerspruchs sind beide Parteien jedoch
berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu kündigen.
2. Vertragsschluss, Vertragsdurchführung
2.1 Die Präsentation der Leistungen von KL Sales & Consulting UG stellt kein verbindliches Angebot
dar. Es handelt sich vielmehr um eine unverbindliche Aufforderung an Kunden, ihrerseits ein
verbindliches Angebot (im Folgenden „Beauftragung“) abzugeben. Technische sowie sonstige
Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2.2 Mit der Beauftragung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Im Falle einer
Zugangsbestätigung der Beauftragung durch KL Sales & Consulting UG stellt dies noch keine
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verbindliche Annahme des Auftrages durch KL Sales & Consulting UG dar. Die Zugangsbestätigung
kann mit einer Annahmeerklärung verbunden werden.
2.3 Beauftragungen sind für KL Sales & Consulting UG nur verbindlich, soweit KL Sales & Consulting
UG sie bestätigt oder ihnen durch Ausführung des Auftrags nachkommt. KL Sales & Consulting UG ist
berechtigt, das in der Beauftragung liegende Vertragsangebot innerhalb von drei Werktagen (außer
Samstag, Sonntag und Feiertagen) nach Zugang anzunehmen.
2.4 Soweit KL Sales & Consulting UG entgeltfreie Dienste oder Leistungen erbringt, können diese
jederzeit mit einer Frist von sieben Tagen eingestellt werden. Ein Erstattungs- oder
Schadensersatzanspruch ergibt sich daraus nicht.
2.5 KL Sales & Consulting UG behält sich das Recht vor, bei der Erfüllung vertraglicher
Verpflichtungen ganz oder teilweise sorgfältig ausgesuchte und überwachte Erfüllungsgehilfen
einzusetzen. In diesem Fall werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des Kunden.
3. Verbindlicher Kostenvoranschlag, Vorarbeiten
Wünscht der Kunde eine verbindliche Preisangabe, so bedarf es eines Kostenvoranschlages; in
diesem sind die Arbeiten im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. KL
Sales & Consulting UG ist an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von zwei Wochen nach Zugang
beim Kunden gebunden. KL Sales & Consulting UG kann diesen verbindlichen Kostenvoranschlag von
einer gesonderten Vergütung abhängig machen.
4. Zusammenarbeit
4.1 Die Parteien arbeiten vertrauensvoll zusammen und unterrichten sich bei Abweichungen von
dem vereinbarten Vorgehen oder Zweifeln an der Richtigkeit der Vorgehensweise des anderen
unverzüglich gegenseitig.
4.2 Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben und Anforderungen fehlerhaft, unvollständig, nicht
eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen KL Sales &
Consulting UG unverzüglich mitzuteilen.
4.3 Die Parteien nennen einander Ansprechpartner und deren Stellvertreter, welche die
Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und
sachverständig leiten und verbindliche Entscheidungen treffen können. Die Parteien erkennen an,
dass ausschließlich diese genannten Ansprechpartner verbindliche Entscheidungen treffen können.
Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Hindernisse
bei der Vertragsdurchführung, um gegebenenfalls lenkend in die Durchführung des Vertrages
eingreifen zu können.
4.4 Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich jeweils unverzüglich
mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner
und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht
Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1 Der Kunde unterstützt KL Sales & Consulting UG bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten
Leistungen. Dazu gehört insbesondere das rechtzeitige Überlassen von Informationen, Inhalten,
Datenmaterial sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies
erfordern. Der Kunde wird KL Sales & Consulting UG hinsichtlich der von KL Sales & Consulting UG zu
erbringenden Leistungen eingehend instruieren, falls dies nicht schon anderweitig geregelt ist.
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5.2 Der Kunde stellt in der erforderlichen Zahl eigene Mitarbeiter zur Durchführung des
Vertragsverhältnisses zur Verfügung, die über die erforderliche Fachkunde verfügen.
5.3 Sofern sich der Kunde verpflichtet hat, KL Sales & Consulting UG im Rahmen der
Vertragsdurchführung (Bild-, Ton-, Text- o. ä.) Materialien zu beschaffen, hat der Kunde diese
umgehend und in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, möglichst digitalen Format zur
Verfügung zu stellen. Ist eine Konvertierung des vom Kunden überlassenen Materials in ein anderes
Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten. Der Kunde stellt sicher,
dass KL Sales & Consulting UG die zur Nutzung dieser Materialien erforderlichen Rechte erhält.
5.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Kunde auf seine Kosten vor.
5.5 Die Mitwirkungspflicht des Kunden stellt eine Hauptleistungspflicht dar.
5.6 Für Dritte, die auf Veranlassung oder unter Duldung des Kunden für ihn im Tätigkeitsbereich von
KL Sales & Consulting UG tätig werden, hat der Kunde wie für Erfüllungsgehilfen einzustehen. KL
Sales & Consulting UG hat es gegenüber dem Kunden nicht zu vertreten, wenn KL Sales & Consulting
UG aufgrund des Verhaltens eines der vorbezeichneten Dritten seinen Verpflichtungen gegenüber
dem Kunden ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen kann.
6. Termine
6.1 Angaben über Termine zur Leistungserbringung durch KL Sales & Consulting UG verstehen sich als
voraussichtliche Termine und sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich durch KL Sales & Consulting
UG ausdrücklich ein verbindlicher Termin genannt worden ist. Termine zur Leistungserbringung
können auf Seiten von KL Sales & Consulting UG nur durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
6.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, usw.) und Umständen im
Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte, etc.) hat KL Sales & Consulting UG nicht zu
vertreten und berechtigen KL Sales & Consulting UG, das Erbringen der betroffenen Leistungen um
die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. KL Sales &
Consulting UG wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
7. Leistungsänderungen
7.1 Will der Kunde den vertraglich bestimmten Umfang der von KL Sales & Consulting UG zu
erbringenden Leistungen ändern, so wird er diesen Änderungswunsch in Textform gegenüber KL
Sales & Consulting UG äußern. Das weitere Verfahren richtet sich nach den nachfolgenden
Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die rasch geprüft und voraussichtlich innerhalb von 8
Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann KL Sales & Consulting UG nach eigenem Ermessen
von dem Verfahren nach Ziffer 7.2 bis 7.5 absehen.
7.2 KL Sales & Consulting UG prüft, welche Auswirkungen die gewünschte Änderung insbesondere
hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen haben wird. Erkennt KL Sales & Consulting UG,
dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden
können, so teilt KL Sales & Consulting UG dem Kunden dies mit und weist ihn darauf hin, dass der
Änderungswunsch weiterhin nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um
zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Kunde sein Einverständnis mit dieser
Verschiebung, führt KL Sales & Consulting UG die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Kunde
ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen; das eingeleitete
Änderungsverfahren endet dann.
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7.3 Nach Prüfung des Änderungswunsches wird KL Sales & Consulting UG dem Kunden die
Auswirkungen des Änderungswunsches auf die getroffenen Vereinbarungen darlegen. Die Darlegung
enthält entweder einen Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben dazu,
warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
7.4 Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlags für die Umsetzung des
Änderungswunsches unverzüglich abstimmen und das Ergebnis einer erfolgreichen Abstimmung dem
Text der Vereinbarung, auf die sich die Änderung bezieht, als Nachtragsvereinbarung beifügen.
7.5 Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen
Grund, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt für den Fall, dass der
Kunde mit einer Verschiebung der Leistungen zur weiteren Durchführung der Prüfung nach Absatz
7.2 nicht einverstanden ist.
7.6 Die von dem Änderungsverfahren betroffenen Termine werden unter Berücksichtigung der Dauer
der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der Dauer
der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist soweit
erforderlich verschoben. KL Sales & Consulting UG wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
7.7 Der Kunde hat den durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwand zu tragen. Hierzu
zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlags
und etwaige Stillstandzeiten. Der Aufwand wird für den Fall, dass zwischen den Parteien eine
Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen, im Übrigen nach der üblichen
Vergütung von KL Sales & Consulting UG berechnet.
8. Vergütung, Auslagen
8.1 Der Kunde trägt gegen Nachweis sämtliche Auslagen wie Reise- und Übernachtungskosten,
Spesen und im Rahmen der Vertragsdurchführung anfallenden Entgeltforderungen und Lizenzkosten
Dritter. Reisekosten werden nur ersetzt, wenn der Anreiseweg vom Sitz von KL Sales & Consulting UG
mehr als 50 km beträgt. Die reine Reisezeit wird nicht vergütet. Bei Reisen mit der Bahn wird KL Sales
& Consulting UG die Nutzung der ersten Klasse voll erstattet. Für die Abwicklung von Aufträgen mit
Dritten, deren Kostenaufwand direkt an den Kunden weiterberechnet wird, kann KL Sales &
Consulting UG eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 15{7eb3ad1fc638d746b08aeac1ddea18cf87fb8a412395a9238a4342978fb57a8b} erheben.
8.2 Die Vergütung von KL Sales & Consulting UG erfolgt grundsätzlich nach Zeitaufwand, der
monatlich in Rechnung gestellt wird. Maßgeblich für die Vergütung des Zeitaufwandes sind die
jeweils gültigen Vergütungssätze von KL Sales & Consulting UG, soweit nicht etwas Abweichendes
vereinbart ist. Von KL Sales & Consulting UG erstellte Kostenvoranschläge oder Budgetplanungen
sind, außer im Falle der Ziffer 3 dieser AGB, unverbindlich.
8.3 Haben die Parteien keine Vereinbarung über die Vergütung einer Leistung von KL Sales &
Consulting UG getroffen, deren Erbringung der Kunde den Umständen nach nur gegen eine
Vergütung erwarten durfte, so hat der Kunde die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten.
Im Zweifel gelten die von KL Sales & Consulting UG für ihre Leistungen verlangten Vergütungssätze
als üblich.
8.4 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers egal ob mit gestalterischen, technischen oder
anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit lassen die Vergütungsregelung unberührt.
8.5 Bei Versendung versteht sich die Vergütung zzgl. einer angemessenen Versandkostenpauschale
mindestens jedoch in Höhe von fünf Euro.
8.6 Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
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9. Rechte
9.1 entfällt.
9.2 Die Anwendung der Regelungen des Urhebergesetzes wird zwischen den Parteien auch für den
Fall vereinbart, dass das Werk die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht.
9.3 Sofern nicht anders vereinbart, gewährt KL Sales & Consulting UG dem Kunden an den erbrachten
Leistungen das einfache, national beschränkte Recht, diese Leistungen für ein Jahr für die jeweilige
Nutzungsart zu nutzen.
9.4 Eine weitergehende Nutzung als in Absatz 9.3 beschrieben oder anderweitig vereinbart ist
unbeschadet des Absatzes 9.5 zunächst unzulässig. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt,
Unterlizenzen zu erteilen und die Leistungen zu vervielfältigen, zu verpachten oder sonst wie ohne
Zustimmung von KL Sales & Consulting UG zu verwerten.
9.5 Eine andere als die vertraglich vereinbarte Nutzung bedarf der Einwilligung von KL Sales &
Consulting UG in Textform. Die Einwilligung für eine andere als die vertraglich vereinbarte Nutzung,
insbesondere für Mehrfachnutzungen (z.B. für ein anderes Medium oder Produkt) oder
Wiederholungen (z.B. Nachauflagen), kann von einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht
werden.
9.6 Eine Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt erst bei vollständiger Vergütungszahlung. Bis zur
vollständigen Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen nur
widerruflich gestattet. KL Sales & Consulting UG kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren
Vergütungszahlung sich der Kunde in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen
und/oder einstellen.
9.7 Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers egal ob mit gestalterischen, technischen oder
anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit begründen kein Miturheberrecht, außer dies wurde
ausdrücklich vereinbart.
10. Rechtsverletzungen, Haftungsfreistellung
10.1 Der Kunde stellt KL Sales & Consulting UG von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte aufgrund
der Verletzung ihrer Rechte und/oder Rechtsgüter gegenüber KL Sales & Consulting UG geltend
machen.
10.2 Der Kunde übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von KL Sales &
Consulting UG einschließlich sämtlicher Gerichtsund Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt
nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Kunden nicht zu vertreten ist.
10.3 Der Kunde ist verpflichtet, KL Sales & Consulting UG für den Fall einer Inanspruchnahme durch
Dritte unverzüglich, vollständig und wahrheitsgemäß alle Informationen, insbesondere
vorausgehende Schriftwechsel, zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine
Verteidigung erforderlich sind.
10.4 Im Falle von Rechtsverletzungen darf KL Sales & Consulting UG nach eigener Wahl hinsichtlich
der betroffenen Leistung Änderungen vornehmen, die unter Wahrung der Interessen des Kunden
gewährleisten, dass eine Rechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Kunden die
erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.
10.5 Bei Nichterreichbarkeit des Kunden kann KL Sales & Consulting UG die betroffene Leistung
zunächst einstellen, bzw. abschalten, um die Rechtsverletzung kurzfristig zu beheben.
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11. Gewährleistung
11.1 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab Abnahme des Werkes oder ab
Lieferung der Ware oder ab Erbringung der Leistung.
11.2 Eine unerhebliche Beeinträchtigung der Funktion einer Software gilt nicht als Sachmangel.
11.3 Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur unwesentlichen Mängeln,
steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.
11.4 Sofern KL Sales & Consulting UG die in einem Mangel liegende Pflichtverletzung nicht zu
vertreten hat, ist der Unternehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrage berechtigt.
11.5 Unternehmer können wegen einer nicht in einem Mangel des Werks bestehenden
Pflichtverletzung nur zurücktreten, wenn KL Sales & Consulting UG diese Pflichtverletzung zu
vertreten hat.
11.6 Gegenüber Unternehmern leistet KL Sales & Consulting UG für Mängel der Ware zunächst nach
der Wahl von KL Sales & Consulting UG Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
11.7 Unternehmer müssen KL Sales & Consulting UG offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von
zwei (2) Wochen ab Empfang anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des
Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Für Kaufleute gilt § 377 HGB; Kaufleute sind verpflichtet,
Mängelrügen in Textform zu erheben. Unternehmer müssen Transportschäden unverzüglich bei
Entladung/Lieferung anzeigen und schriftlich durch das Entladepersonal oder den Fahrer bestätigen
lassen.
11.8 Bei Unternehmern gilt als Beschaffenheit grundsätzlich nur die Produktbeschreibung von KL
Sales & Consulting UG als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des
Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheit dar. Gegenüber Unternehmern sind
bei Lieferung nach Probe oder Muster auch Gewährleistungsansprüche wegen verdeckter Mängel
ausgeschlossen, wenn die tatsächlich gelieferte Leistung der Probe bzw. dem Muster entspricht. Die
branchenüblichen Toleranzen gelten als vereinbart.
11.9 Im Falle, dass der Unternehmer Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB fordert, beschränkt
sich dieser auf max. 2{7eb3ad1fc638d746b08aeac1ddea18cf87fb8a412395a9238a4342978fb57a8b} des ursprünglichen Auftragswerts.
11.10 Im Falle des Lieferregresses gemäß der §§ 445a, 445b BGB gelten die in diesem Abschnitt
aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen mit Ausnahme der Ziffern 11.7 und
11.9 nicht.
11.11 Die einjährige Gewährleistungsfrist sowie die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungs- und
Gewährleistungsbeschränkungen gelten nicht, wenn KL Sales & Consulting UG Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von KL Sales & Consulting UG zurechenbaren
Personenschäden oder bei Arglist. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon
ebenfalls unberührt.
12. Haftung
12.1 KL Sales & Consulting UG haftet nur bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden ihrer
gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, und zwar nach
Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
12.2 Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch KL Sales & Consulting UG bzw. durch
gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder einfache Erfüllungsgehilfen von KL Sales & Consulting
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UG herbeigeführt werden, sowie bei Arglist und im Fall der schuldhaften Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit (Personenschäden), haftet KL Sales & Consulting UG unbeschränkt. KL
Sales & Consulting UG haftet ebenfalls unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.3 Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Pflicht, auf deren Einhaltung vertraut werden durfte
und deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht
(Kardinalpflicht), ist die Ersatzpflicht begrenzt auf solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen
des vorliegenden Vertragsverhältnisses typischerweise gerechnet werden muss (vertragstypisch
vorhersehbare Schäden). Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässige Schäden ausgeschlossen.
12.4 KL Sales & Consulting UG haftet nicht für Schäden, Ausfälle oder Datenverluste, welche durch
Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht in ihrem
Verantwortungsbereich liegen. Überdies haftet KL Sales & Consulting UG nicht für Schäden, Ausfälle
oder Datenverluste, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind.
12.5 Für die von KL Sales & Consulting UG unentgeltlich zur Verfügung gestellten Dienste und
Leistungen (einschließlich des Abrufs von kostenlosen Inhalten) haftet KL Sales & Consulting UG nur,
soweit der Schaden aufgrund der vertragsgemäßen Nutzung der unentgeltlichen Inhalte und/oder
Dienste und/oder Leistungen entstanden ist, und nur bei Vorsatz (einschließlich Arglist) und grober
Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz.
12.6 Die Nutzer sind für die Sicherung ihrer Daten (Backup) selbst verantwortlich. KL Sales &
Consulting UG führt insbesondere kein Backup durch und ist für den zufälligen Verlust von Daten
nicht verantwortlich.
13. Verjährung Ansprüche von KL Sales & Consulting UG gegen Unternehmer, die auf Entlohnung
gerichtet sind, verjähren in fünf Jahren.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1 Bei Unternehmern behält sich KL Sales & Consulting UG das Eigentum bzw. Rechte an Waren,
bzw. Werken bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor.
14.2 Der Unternehmer ist berechtigt, Waren, Werke und sonstige Leistungen im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt KL Sales & Consulting UG bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten
erwachsen. KL Sales & Consulting UG nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der
Unternehmer zur Einziehung der Forderung ermächtigt. KL Sales & Consulting UG behält sich vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
14.3 Die Be- und Verarbeitung von Waren oder Werken durch den Unternehmer erfolgt stets im
Namen und im Auftrag von KL Sales & Consulting UG. Wird die Kaufsache mit anderen, KL Sales &
Consulting UG nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt KL Sales &
Consulting UG das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
(Rechnungsbetrag) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung.
Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so
gilt als vereinbart, dass der Kunde KL Sales & Consulting UG anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der
Kunde verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für KL Sales & Consulting UG.
14.4 Wird Vorbehaltsware vom Kunden mit dem Grundstück eines Dritten verbunden, so tritt der
Kunde an KL Sales & Consulting UG schon jetzt die, gegen den Dritten aus der Verbindung
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erwachsenden Forderungen mit allen Nebenrechten ab; KL Sales & Consulting UG nimmt die
Abtretung an.
14.5 Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen bezüglich der im (Mit-)Eigentum von KL Sales &
Consulting UG stehenden Waren sind unzulässig. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in
die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von KL Sales & Consulting UG unverzüglich
hinzuweisen und KL Sales & Consulting UG unverzüglich unter Übergabe aller, insbesondere der für
den Widerspruch notwendigen Unterlagen in Textform zu unterrichten.
14.6 Mit Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens, Zahlungseinstellung oder Durchführung eines
außergerichtlichen Einigungsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, Verwendung
oder Einbau der Vorbehaltsware.
14.7 Der Kunde ist verpflichtet die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und zu lagern. Er ist
insbesondere verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser-, Natur-, Sachbeschädigung
und Diebstahlschäden ausreichend und zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und
Inspektionsarbeiten anfallen, hat der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig und regelmäßig
durchführen.
14.8 Die Rechteeinräumung findet erst bei vollständiger Bezahlung statt. Bis zur vollständigen
Vergütungszahlung ist dem Kunden der Einsatz der erbrachten Leistungen, Waren, Werke und
Rechte nur widerruflich und unter Eigentums- bzw. Rechtsvorbehalt gestattet. KL Sales & Consulting
UG kann den Einsatz solcher Leistungen, Waren, Werke und Rechte, mit deren Vergütungszahlungen
sich der Kunde in Verzug befindet, nach vorheriger Androhung für die Dauer des Verzuges widerrufen
und/oder einstellen.
14.9 Bei Leistungseinstellungen nach Ziffer 14.8, kann KL Sales & Consulting UG die
Wiederfreischaltung der Leistung von einer Reaktivierungsgebühr in Höhe von 50,00 Euro abhängig
machen.
15. Lieferung
15.1 KL Sales & Consulting UG übernimmt kein Beschaffungsrisiko und haftet hinsichtlich
rechtzeitiger Lieferung nur für eigenes Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen
Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen nach Maßgabe der
nachfolgenden Regelungen.
15.2 Alle Lieferungen erfolgen ab Werk bzw. ab Lager.
15.3 Angaben über Liefertermine verstehen sich als voraussichtliche Lieferzeiten und sind
unverbindlich, soweit nicht schriftlich durch KL Sales & Consulting UG ausdrücklich ein verbindlicher
Liefertermin genannt worden ist. Liefertermine können auf Seiten von KL Sales & Consulting UG nur
durch den Ansprechpartner zugesagt werden.
15.4 KL Sales & Consulting UG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn diese dem
Kunden zumutbar sind.
15.5 Versand und Transport erfolgen auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über,
sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist.
15.6 Mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
bzw. der zufälligen Verschlechterung auf diesen über, sofern sich die Versendung aus Gründen
verzögert, die beim Kunden liegen. Der Kunde trägt nach Gefahrübergang die Kosten für die Lagerung
der Ware. Weitergehende Ansprüche bleiben hiervon unberührt.
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15.7 Sollte ein bestellter Artikel nicht lieferbar sein, weil KL Sales & Consulting UG ohne eigenes
Verschulden vom Lieferanten trotz seiner vertraglichen Verpflichtung nicht beliefert wird, ist KL Sales
& Consulting UG zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich
darüber informiert, dass die bestellte Ware nicht mehr verfügbar ist und etwaige schon erbrachte
Leistung unverzüglich erstattet. KL Sales & Consulting UG ist in diesem Fall nicht
schadensersatzpflichtig.
15.8 Beim Download und beim Versand von Daten via Internet geht die Gefahr des Untergangs und
der Veränderung der Daten mit Überschreiten der ersten Netzwerkschnittstelle auf den Kunden
über.
15.9 Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche
Anordnungen, allgemeine Störungen der Telekommunikation, usw.) und Umständen im
Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen,
Verzögerungen durch dem Kunden zuzurechnende Dritte, etc.) hat KL Sales & Consulting UG nicht zu
vertreten und berechtigen KL Sales & Consulting UG, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. KL Sales & Consulting UG wird dem Kunden
Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
15.10 Die in diesem Abschnitt aufgeführten Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn KL Sales &
Consulting UG Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht im Falle von KL Sales &
Consulting UG zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist. Die Regelungen des
Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon ebenfalls unberührt.
16. Geheimhaltung
16.1 Im Rahmen des gemeinsamen Projekts der Vertragsparteien werden ggf. vertrauliche
Informationen und Unterlagen des Kompetenzbereichs des jeweils anderen offenbart. Die Parteien
treffen daher die nachfolgende Vereinbarung zu dem Zweck, die Weitergabe dieser vertraulichen
Informationen und Unterlagen an unbefugte Dritte auszuschließen.
16.2 Die Parteien verpflichten sich, die im Zusammenhang mit dem Projekt offenbarten vertraulichen
Informationen und Unterlagen der Vertragspartei, gleich in welcher Form, Dritten nicht zugänglich zu
machen, sofern sie nicht ihrer Bestimmung nach Dritten zugänglich gemacht werden sollen. Dritte
sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen wie freie
Mitarbeiter, Subunternehmer, etc.
16.3 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten für einen Zeitraum von 5 Jahren auch nach
Erfüllung, Kündigung oder Rückgängigmachung dieser Vereinbarung weiter; soweit es sich um
Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse im Sinne des § 17 UWG handelt, wird eine zeitlich
unbeschränkte Geltung vereinbart.
16.4 Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen wie
Strategiepapiere, Briefingdokumente etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sie
herauszugeben bzw. zu vernichten, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an
diesen Unterlagen geltend machen kann.
17. Hosting Für unsere Leistungen im Bereich Hosting gelten ergänzend unsere Besonderen
Vertragsbedingungen Hosting (BVB Hosting).
18. Domains Für unsere Leistungen im Bereich Domains gelten ergänzend unsere Besonderen
Vertragsbedingungen Domains (BVB Domains).
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19. SEO/SEM/SMM Für unsere Leistungen im Bereich Suchmaschinenoptimierung (im Folgenden:
„SEO“), Suchmaschinenmarketing (im Folgenden: „SEM“) und Marketing in den sozialen Netzwerken
(im Folgenden: „Social Media Marketing“ oder „SMM“) gelten ergänzend unsere „Besonderen
Vertragsbedingungen Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und Social Media
Marketing (BVB SEO/SEM/SMM“).
20. Softwarepflege
Für unsere Leistungen in der Softwarepflege gelten ergänzend unsere Besonderen
Vertragsbedingungen Softwarepflege (BVB Softwarepflege).
21. Abtretungsverbot, Kündigung, Sonstiges
21.1 Die Abtretung von Forderungen gegen KL Sales & Consulting UG an Dritte ist ausgeschlossen,
soweit der Kunde Unternehmer ist. § 354a HGB bleibt hiervon unberührt.
21.2 KL Sales & Consulting UG darf den Kunden auf ihrer Webseite oder in anderen Medien als
Referenzkunden nennen. KL Sales & Consulting UG darf ferner die erbrachten Leistungen zu
Demonstrations- und/oder Werbezwecken vervielfältigen, verbreiten, öffentlich wiedergeben oder
öffentlich zugänglich machen sowie auf sie hinweisen, es sei denn, der Kunde hat ein
entgegenstehendes berechtigtes Interesse in Textform geltend gemacht.
22. Schlussbestimmungen
22.1 Diese AGB sowie alle mit den Kunden entstehenden Verträge und/ oder Rechtsverhältnisse
unterliegen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
22.2 Gegenüber Unternehmern ist der Erfüllungsort für alle vertraglichen und gesetzlichen
Rechtsverhältnisse der Sitz von KL Sales & Consulting UG. Dies gilt auch für die Nacherfüllung.
22.3 Sind die Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuchs, öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts, so ist der Sitz von KL Sales &
Consulting UG der ausschließliche Gerichtsstand für alle aus den Rechtsbeziehungen mit dem Kunden
resultierenden Ansprüche. Dies gilt auch für Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in der
Europäischen Union haben sowie für Kunden, die nach Abschluss eines Vertrages ihren Wohnsitz
oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in ein Land außerhalb der Europäischen Union verlegt
haben. Unabhängig davon ist KL Sales & Consulting UG jedoch auch berechtigt, den Kunden an
seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Besonderen Vertragsbedingungen Suchmaschinenoptimierung, Suchmaschinenmarketing und
Social Media Marketing (BVB SEO/SEM/SMM (Stand 01/2023)
1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Diese Besonderen Vertragsbedingungen: Suchmaschinenoptimierung und Suchmaschinenmarketing (im Folgenden: „BVB SEO/SEA“ oder „BVB“) gelten ergänzend zu den Allgemeinen
Geschäftsbedingungen und allen Verträgen, die KL Sales & Consulting UG im Bereich der
Softwarepflege zur Verfügung stellt.
1.2 KL Sales & Consulting UG ist berechtigt, diese BVB auch innerhalb der bestehenden
Vertragsverhältnisse mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, soweit diese Änderungen infolge einer
nachträglichen Störung der Geschäftsgrundlage und/oder des Äquivalenzverhältnisses und/oder
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einer nachträglichen Vertragslücke aufgrund geänderter Umstände (beispielsweise durch die
Unwirksamkeit von Regelungen wegen einer Gesetzes- oder Rechtsprechungsänderung) erforderlich
werden und für den Kunden zumutbar sind. Die Änderungen werden wirksam, wenn KL Sales &
Consulting UG auf die Änderungen hinweist, der Kunde die Änderungen zur Kenntnis nehmen kann
und diesen nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht.
Sofern nicht innerhalb von 30 Tagen ab Zugang der Mitteilung widersprochen und die
Inanspruchnahme der Leistungen und/oder Dienste auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist
fortgesetzt wird, so gelten die Änderungen ab Fristablauf als wirksam vereinbart.
Im Fall des Widerspruchs wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt. Im Fall eines
Widerspruchs sind beide Parteien jedoch berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen zu
kündigen.
2. Gegenstand
2.1 Gegenstand ist die entgeltliche Erbringung von Leistungen für die in der Leistungsbeschreibung
aufgeführten Webseiten (im Folgenden: „Webseite“) durch KL Sales & Consulting UG im Bereich der
Suchmaschinenoptimierung (im Folgenden: „SEO“), des Suchmaschinenmarketings (im Folgenden:
„SEA“ oder „Werbeschaltung“) und des Marketings in den sozialen Medien (im Folgenden: „Social
Media Marketing“ oder „SMM“). Art und Umfang sind ist in der Leistungsbeschreibung festgelegt.
2.2 KL Sales & Consulting UG ist berechtigt, die Leistungen im Wege des Fernzugriffs oder der
Ferndiagnose zu erbringen.
2.3 KL Sales & Consulting UG schuldet lediglich ein redliches Bemühen, die Position der
entsprechenden Webseite innerhalb der Suchergebisse der jeweiligen Suchmaschine zu verbessern.
Das Erreichen und/oder Beibehalten einer bestimmten Position innerhalb der Suchergebnisse der
jeweiligen Suchmaschine sowie einer bestimmter Erfolg ist ausdrücklich nicht geschuldet, außer, es
wurde verbindlich vereinbart.
2.4 KL Sales & Consulting UG schuldet lediglich ein redliches Bemühen, die Position der
entsprechenden Werbeschaltung innerhalb der Werbeanzeigen der jeweiligen Suchmaschine zu
verbessern. Das Erreichen und/oder Beibehalten einer bestimmten Position innerhalb der
Werbeanzeigen der jeweiligen Suchmaschine sowie ein bestimmter Erfolg ist ausdrücklich nicht
geschuldet, außer, es wurde verbindlich vereinbart.
2.5 Dem Kunden ist bekannt, dass KL Sales & Consulting UG keinen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb
der jeweiligen Suchmaschinenanbieter hat. Die Suchergebnisse und Werbeanzeigen sind daher allein
der Steuerung durch die jeweiligen Suchmaschinenanbieter unterworfen.
Dem Kunden ist auch bekannt, dass die Platzierung innerhalb der Suchergebnisse von einer
Vielzahl von Faktoren abhängig ist, die ständigen Änderungen unterworfen und im Einzelnen nicht
bekannt sind. Unvorhergesehene Änderungen in der Platzierung – auch eine drastische
Verschlechterung oder eine vollständige Entfernung aus den Suchergebnissen der jeweiligen
Suchmaschine – können nicht ausgeschlossen werden.
Änderungen seitens des Suchmaschinenanbieters, insbesondere durch Änderung des
Suchalgorithmus oder der Qualitätseinordnung können daher zu Veränderungen in den
Suchergebnissen oder Werbeanzeigen führen, ohne dass dies auf die Leistung von KL Sales &
Consulting UG zurückzuführen sein muss.
2.6 Dem Kunden ist bekannt, dass SEO ein laufender Prozess ist und es bis zur Sichtbarkeit der
ersten Änderungen bis zu 6 Monate nach Umsetzung aller von KL Sales & Consulting UG
vorgeschlagenen Änderungen dauern kann.
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2.7 Ist eine Suchmaschine nicht ausdrücklich in der Leistungsbeschreibung spezifiziert, beziehen
sich die Leistungen von KL Sales & Consulting UG allein auf die Suchmaschine der Firma Google LLC
für den deutschen Markt (google.de).
2.8 Soweit in der Leistungsbeschreibung zusätzlich und ausdrücklich vereinbart, bemüht sich
KL Sales & Consulting UG um eine Erhöhung der derzeitigen Anzahl und/oder Qualität von
Verlinkungen auf die gegenständlichen Webseiten des Kunden (im Folgenden: „Backlinks“). Eine
bestimmte Anzahl oder Qualität von Backlinks sowie ein entsprechender Erfolg und/oder die
nachhaltige Beibehaltung der Backlinks werden ausdrücklich nicht geschuldet.
Soweit die Parteien dies ausdrücklich vereinbaren, wird sich KL Sales & Consulting UG auch um die
Buchung von Backlinks von Webseiten Dritter gegen Entgelt bemühen.
3. Übernahme / Voraussetzungen für SEO/SEA/Kontodaten
3.1 Webseiten, die nicht von KL Sales & Consulting UG erstellt worden sind, werden zuvor von KL
Sales & Consulting UG überprüft, bewertet und ggf. in einen lauffähigen Zustand versetzt, falls dies
für die Prüfung erforderlich ist (in Folgenden: „Übernahmeprüfung“). KL Sales & Consulting UG kann
diese Übernahmeprüfung von einer gesonderten Vergütung abhängig machen.
3.2 Werbekonten, die vorher nicht durch KL Sales & Consulting UG betreut worden sind, werden
ebenfalls einer Übernahmeprüfung unterzogen. KL Sales & Consulting UG kann diese
Übernahmeprüfung von einer gesonderten Vergütung abhängig machen.
3.3 Für die Erbringung der Leistungen ist es notwendig, dass KL Sales & Consulting UG vollen Zugriff
auf Webseiten bzw. Konten des Kunden, insbesondere Werbekonten erhält, bzw. dass Kundenkonten
mit dem Werbekonto von KL Sales & Consulting UG verknüpft werden. Der Kunde wird KL Sales &
Consulting UG zum Zwecke der Durchführung dieses Vertrages einen Zugang zu den entsprechenden
Webseiten bzw. Kundenkonten einrichten, bzw. Zugang gewähren.
3.4 Im Falle, dass KL Sales & Consulting UG der Zugang zu der Webseite oder zu dem Werbekonto aus
einem vom Kunden zu vertretenen Umstand entzogen wird, so ist KL Sales & Consulting UG
berechtigt, die Leistungen so lange einzustellen, bis der Zugang wiederhergestellt worden ist. KL
Sales & Consulting UG wird dies dem Kunden unverzüglich anzeigen. Auch während dieser Zeit ist der
Kunde verpflichtet eine Vergütung fortlaufend zu bezahlen.
3.5 Dem Kunden obliegt es, nach Beendigung der Zusammenarbeit, die Zugangsdaten zu den
entsprechenden Webseiten bzw. Kundenkonten zu ändern, bzw. Verknüpfungen zu den Konten von
KL Sales & Consulting UG aufzuheben.
4. Analyse/Statistiken
4.1 Die Verantwortung für den Einsatz von Analysesoftware liegt – unabhängig von den Leistungen
von KL Sales & Consulting UG – stets ausschließlich beim Kunden.
4.2 Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Einsatz von Analysesoftware besonderen
rechtlichen Anforderungen, insbesondere datenschutzrechtlichen Anforderungen unterliegt. KL Sales
& Consulting UG erbringt keine rechtlichen Leistungen, insbesondere keine rechtliche Beratung. Es
obliegt dem Kunden, vor dem Einsatz von Analysesoftware die rechtlichen Anforderungen selbst,
beispielsweise durch Beauftragung eines Rechtsanwalts, abzuklären. Für den rechtskonformen
Betrieb der Webseite ist der Kunde ausschließlich allein verantwortlich.
4.3 Im Falle, dass KL Sales & Consulting UG kostenpflichtige Analysewerkzeuge für den Kunden
einsetzt, bzw. dem Kunden Zugriff darauf gewährt, kann KL Sales & Consulting UG den Einsatz dieser
Werkzeuge, bzw. den Zugriff darauf von einer gesonderten Gebühr abhängig machen.
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5. Schlüsselbegriffe/Keywords
5.1 Zur Suchmaschinenoptimierung bzw. Suchmaschinenmarketing wird in Zusammenarbeit mit
dem Kunden eine Liste von relevanten Schlüsselbegriffen (im Folgenden: „Keywords“) erstellt. Der
Kunde wird KL Sales & Consulting UG bei der Auswahl der Keywords bestmöglich unterstützen und
insbesondere umfassende Angaben zur Zielgruppe der Webseiten und mögliche Suchbegriffe liefern.
Anhand dieser Keyword-Liste werden im Anschluss die Maßnahmen von KL Sales & Consulting UG
ausgerichtet.
5.2 Für die Auswahl der Keywords ist allein der Kunde verantwortlich. KL Sales & Consulting UG wird
die Keyword-Liste erst nach Freigabe durch den Kunden für entsprechende Maßnahmen einsetzen.
Es obliegt dem Kunden die Keywords sowie deren Einsatz auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit,
insbesondere in Bezug auf das Kennzeichenrecht, Namensrecht, Wettbewerbsrecht und/oder
Berufsrecht zu prüfen oder durch einen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. KL Sales & Consulting UG
führt selbst keine rechtliche Prüfung oder Rechtsberatung durch und übernimmt keine Haftung für
die Rechtskonformität der Keyword-Liste oder deren Einsatz. Widerspricht der Kunde den
vorgeschlagenen Keywords nicht innerhalb von 3 Werktagen in Textform, gelten diese als
freigegeben.
6. Zusatzleistungen
Folgende Leistungen sind vom Kunden zusätzlich zu vergüten, sofern sie nicht bereits in der
Leistungsbeschreibung enthalten sind:
– Leistungen vor Ort beim Kunden.
– Leistungen, die auf Anforderung des Kunden außerhalb der normalen Bürostunden (Montag bis
Freitag, von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr) von KL Sales & Consulting UG vorgenommen werden.
– Leistungen an der Webseite oder des Werbekontos, die durch unsachgemäße Behandlung
und/oder Obliegenheitsverletzungen des Kunden, beispielsweise Nichtbeachtung von
Gebrauchsanweisungen oder Nutzungsbedingungen, erforderlich werden.
– Einweisung und Schulung bzgl. der Webseite oder des Werbekontos.
– Beseitigung von Funktionsstörungen aufgrund von Eingriffen Dritter oder durch Schadprogramme,
insbesondere Computerviren, -würmer oder Trojaner.
– Beratungsleistungen für Webseiten, die nicht in der Leistungsbeschreibung enthalten sind.
– Leistungen an der Webseite oder des Werbekontos, die der Beseitigung ungewöhnlicher,
nicht von KL Sales & Consulting UG zu vertretenden Störungen dienen, insbesondere aufgrund von
Katastrophen,
Naturkatastrophen, Feuer, Unfällen, mangelnder Pflege, Missbrauch, Vandalismus, Überspannung,
Blitzschlag, Stromausfall, Feuchtigkeit und Wasserschäden.
– Anpassungen der Webseite auf Wunsch des Kunden und Anpassungen, die aufgrund von
gesetzlichen, regulatorischen, behördlichen oder verordnungsrechtlichen Vorgaben erforderlich
werden.
– Leistungen, die den Umfang der Leistungsbeschreibung überschreiten oder zusätzliche, nicht in
der Leistungsbeschreibung festgelegte Leistungen.
7. Ergänzende Gewährleistungsbeschränkungen
7.1 KL Sales & Consulting UG bemüht sich darum, alle Maßnahmen konform zu den Richtlinien der
jeweiligen Suchmaschine zu ergreifen. Den Parteien ist jedoch bewusst, dass einzelne vereinbarte
Maßnahmen für SEO oder SEA gegen die Richtlinien einzelner Suchmaschinen verstoßen können
und dass dies keine mangelhafte Leistung durch KL Sales & Consulting UG darstellt. Dies gilt
insbesondere, wenn der Kunde bestimmte Maßnahmen von KL Sales & Consulting UG in Kenntnis der
Richtlinien freigegeben hat.
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7.2 Die in die SEA Abschnitt aufgeführten Haftungs- und Gewährleistungsbeschränkungen gelten
nicht, wenn KL Sales & Consulting UG Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfbar ist, ferner nicht
im Falle von KL Sales & Consulting UG zurechenbaren Personenschäden oder bei Arglist. Die Haftung
nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon ebenfalls unberührt.
8. Vertragslaufzeit, Kündigung
8.1., Die Vertragslaufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem Leistungsschein/Angebot. Falls
nicht anders vereinbart, verlängert sich die Vertragslaufzeit um einen vorher definierten Zeitraum,
soweit nicht mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt wird.
8.2 Der Vertrag kann durch ordentliche oder durch außerordentliche Kündigung beendet werden.
Die Aufführung von außerordentlichen Kündigungsgründen in diesen BVB ist exemplarisch und
nicht abschließend.
8.3 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in jedem Fall vor, in dem entweder
– der Kunde trotz Mahnung seiner Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht nachkommt;
– oder der Kunde für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der vereinbarten
Vergütung im Verzug ist oder der Kunde in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine
erstreckt, mit der Entrichtung der Vergütung in Höhe eines Betrags in Verzug gekommen ist,
welcher der Vergütung für zwei Monate entspricht;
– oder KL Sales & Consulting UG wegen angeblicher Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit der
Tätigkeit für den Kunden von Dritten in Anspruch genommen wird;
– oder der Kunde gegen wesentliche vertragliche Pflichten dieser BVB verstößt. Je nach Schwere
des Verstoßes ist eine vorherige Abmahnung im Einzelfall erforderlich oder entbehrlich.
8.4 Die Kündigung von Zusatzleistungen lässt das Vertragsverhältnis insgesamt unberührt.
8.5 KL Sales & Consulting UG ist berechtigt, mit Ablauf von einem (1) Monat nach Wirksamwerden
der Kündigung und ggf. nach Ablauf etwaiger gesetzlicher Vorhaltungsfristen, sämtliche Daten des
Kunden unwiederbringlich zu löschen.
9. Backup
Der Kunde ist für seine Daten ausschließlich allein verantwortlich. KL Sales & Consulting UG ist nicht
verpflichtet, für die Sicherung von Daten (Backup) zu sorgen, außer dies ist ausdrücklich vereinbart
worden.
10. Mitwirkungspflichten
10.1 Der Kunde wird KL Sales & Consulting UG bei der Erfüllung der vertragsgegenständlichen
Leistungen auf eigene Kosten unterstützen und alles dafür Notwendige veranlassen.
10.2 Der Kunde wird insbesondere KL Sales & Consulting UG den Zugang, insbesondere Fernzugriff zu
den Rechnern, bzw. Servern, bzw. Werbekonten gewähren, auf denen die gegenständliche Webseite
gespeichert und/oder geladen ist oder die Werbemaßnahmen gesteuert werden. Der Kunde wird KL
Sales & Consulting UG alle Informationen, insbesondere Zugangsdaten mitteilen, die dafür
erforderlich sind.
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11. Rechteeinräumung
11.1 Der Kunde räumt KL Sales & Consulting UG ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes
Recht ein, alle ihm zurechenbaren Marken und/oder Namen und/oder Geschäftsbezeichnungen
und/oder sonstige Kennzeichen und/oder Logos sowie Urheber-, und/oder Nutzungs- und/oder
Leistungsschutzrechte für die Durchführung der gegenständlichen Leistungen zu nutzen und/oder
einzusetzen.
11.2 Die Rechteinräumung umfasst auch das Recht zur Unterlizenzierung.
12. Sonstiges
Sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist es KL Sales & Consulting UG gestattet,
während der Laufzeit des Vertrags und darüber hinaus Aufträge von Kunden gleicher oder ähnlicher
Branchen anzunehmen und zu bearbeiten. Dies gilt auch und insbesondere für die Optimierung auf
ähnliche oder gleiche Suchbegriffe unterschiedlicher Kunden.
13. Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass durch die Leistungserbringung eine Auftragsverarbeitung
im Sinne von Art. 28 DSGVO zustande kommen kann, für die der Kunde mit KL Sales & Consulting UG
ggf. eine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen muss. Sofern der Kunde keine gegenteilige
Weisung erteilt, wird KL Sales & Consulting UG die Leistungsaufträge gem. Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. b)
DSGVO ausführen.
Stand 01/2023
KL Sales & Consulting UG
Die Geschäftsleitung